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Gebäude
energie
gesetz 2024

Mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetz zum 01.01.2024 müssen alle neu installierten Heizungsanlagen erneuerbare Energien nachweisen.

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Bestandsgebäude oder Lückenbebauung

Bei Bestandsgebäuden muss der Nachweis zur Erfüllung der 65% erneuerbare Energien in Abhängigkeit der Einwohnerzahl und der Wärmeplanung einer Gemeinde/Kommune erbracht werden.

Entsprechend der Übergangsfristen

65% EE Nachweis muss ab dem 30.06.2026  bei mehr als 100.000 Einwohnern erbracht werden.

65% EE Nachweis muss ab dem 30.06.2028 bei weniger als 100.000 Einwohnern erbracht werden.

Veröffentliche Wärmeplanung durch Stadt oder Kommune

65% EE Nachweis muss 1 Monat nach Bekanntmachung und Veröffentlichung des Wärmeplans nachgewiesen werden.

Wir bieten Ihnen eine Beratung, Nachweisführung oder Berechnung zur Einhaltung der erneuerbare Energien Anforderung an.

KONTAKT

Plankstadter Straße 18

68775 Ketsch

​​

T +49 (0) 6202 926 90 74

info(at)robin-geschwill.de

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