top of page

Bestandsgebäude oder Lückenbebauung
Bei Bestandsgebäuden muss der Nachweis zur Erfüllung der 65% erneuerbare Energien in Abhängigkeit der Einwohnerzahl und der Wärmeplanung einer Gemeinde/Kommune erbracht werden.
Entsprechend der Übergangsfristen
65% EE Nachweis muss ab dem 30.06.2026 bei mehr als 100.000 Einwohnern erbracht werden.
65% EE Nachweis muss ab dem 30.06.2028 bei weniger als 100.000 Einwohnern erbracht werden.
Veröffentliche Wärmeplanung durch Stadt oder Kommune
65% EE Nachweis muss 1 Monat nach Bekanntmachung und Veröffentlichung des Wärmeplans nachgewiesen werden.
Wir bieten Ihnen eine Beratung, Nachweisführung oder Berechnung zur Einhaltung der erneuerbare Energien Anforderung an.
bottom of page